Staffellung der Anfahrtspauschalen: Entfernung bis 40 km: 0,50 Euro pro km

                                                                 ab dem 41.km: 1,00 Euro pro km

Dies heißt bei einer Strecke von 70 km würde die Anfahrtspauschale 50 Euro betragen.

In der Anfahrtspauschale sind alle Kosten enthalten. Das heißt:

Die Arbeitszeit beginnt bei Ihnen am Einsatzort ( z. B. Backstube, Filiale oder Metzgerei) und endet auch dort. Der Rest ist durch die Anfahrtspauschale abgegolten.

Bei Nachteinsätzen von 22.00 bis 7.00 Uhr wird von dieser Regelung abgewichen. Dann zählt die komplette Arbeitszeit von Abfahrt zu Hause bis Ankunft zu Hause  ohne zusätzliche Kilometerpauschale.