Staffellung der Anfahrtspauschalen ab 1.1.2012 : Entfernung bis 40 km: 0,60 Euro pro km
ab dem 41.km: 1,20 Euro pro km
Dies heißt bei einer Strecke von 70 km würde die Anfahrtspauschale 60 Euro betragen.
In der Anfahrtspauschale sind alle Kosten enthalten. Das heißt:
Die Arbeitszeit beginnt bei Ihnen am Einsatzort ( z. B. Backstube, Filiale, Metzgerei usw.) und endet auch dort. Der Rest ist durch die Anfahrtspauschale abgegolten.
Bei Nachteinsätzen von 22.00 bis 7.00 Uhr wird von dieser Regelung abgewichen. Dann zählt die komplette Arbeitszeit von Abfahrt zu Hause bis Ankunft zu Hause ohne zusätzliche Kilometerpauschale.
Außerdem wird bei Sonntagseinsätzen von dieser Regelung abgewischen, dann verdoppelt sich die Anfahrtspauschale.